SIGEKO

Vorbemerkung RAB 30

"Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeigntete Koordinatoren zu bestellen." (SIGEKO = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

Neben der sicherheitstechnischen Betreuung der Baustelle (auch schon in der Planungsphase) besteht die Tätigkeit eines SIGEKO´s im wesentlichen aus 3 weiteren Aufgabengebieten.

1. Vorankündigung

Für Baustellen bei denen die vorraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder Baustellen auf denen der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personetage überschreitet, muss bei der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung eingereicht werden.

2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten. Dieser Plan bildet eine Zusammenfassung aller bekannten und durch geregelte Maßnahmen geminderte Gefährdungen. Eine übliche Form der Darstellung eines SIGE-Planes erfolgt in Form eines Balkenplanes. Diese Art der Darstellung bietet neben der guten Übersichtlichkeit auch den Vorteil, dass der zeitliche Ablauf der einzelnen Gefährdungen auf den ersten Blick erkennbar ist. Dieser Plan wird dann für alle am Bau beteiligten Personen gut sichtbar ausgehängt und während des Baufortschritts ergänzt bzw. fortgeschrieben.

3. Unterlage

In der Unterlage oder Baumerkmalsakte werden die erforderlichen bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz erfasst. Gemeint sind damit im wesentlichen Sanierungs- und Wartungsarbeiten zur Instandhaltung des Gebäudes, bis hin zu Umbau -, Demontage- und Abbrucharbeiten.